Gesetzliche Betreuung
Die gesetzlichen Betreuungen werden ausschließlich von Frau Petring geführt.
Diese laufen unabhängig vom Camino und sind über einen richterlichen Beschluss vom Betreuungsgericht beauftragt. Die Aufgabengabenkreise wurden mit dem Hilfesuchenden besprochen und richterlich festgeschrieben. Daraufhin erfolgt die Zusammenarbeit je nach Problemlage für Erwachsene und junge Volljährige mit dem Ziel, die Selbstständigkeit des Hilfesuchenden zu stärken, Krisen zu bewältigen und somit Dauerbetreuungen zu vermeiden. Die Betreuung ist freiwillig und kann von jedem beim Gericht beantragt werden.