Ausgehend von unseren langjährigen Berufserfahrungen, versteht sich unser aufsuchende Hilfe als zeitlich begrenzte und intensive Beratungsleistung im Sinne einer ambulanten Krisenintervention. Ziel ist es, Aushandlungsprozesse je nach Lebensplanung zu erarbeiten und dafür nötige Netzwerke und Ressourcen auszubauen . Auf diese können die Kinder und Jugendlichen je nach Lebenskrise und Hilfebedarf gezielt zurückgreifen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten Mitspracherecht erhalten und so lernen, selbstbestimmt und selbsttätig ihre Zukunft zu gestalten.
Unser Angebot beinhaltet § 27 des KJHG insbesondere aber § 30-31 des KJHG und wurde mit dem Jugendamt Mittelsachsen nach Fachleistungsstunden verhandelt. Diese werden vom Jugendamt getragen, können aber auch privat in Ihnen in Anspruch genommen werden.